Darf mit Gegenstnden, die unter dieselbe UN-Nummer fallen, zusammengepackt werden.

Darf nicht mit Gtern der Klasse 1, die unter verschiedene UN-Nummern fallen, zusammengepackt werden, ausgenommen

a) mit seinen eigenen Anzndmitteln, vorausgesetzt, die Anzndmittel knnen unter normalen Befrderungsbedingungen nicht ausgelst werden,

b) mit Gegenstnden der Vertrglichkeitsgruppen C, D und E oder

c) dies ist durch die Sondervorschrift fr die Zusammenpackung MP 24 vorgesehen.

Darf nicht mit Gtern der brigen Klassen oder mit Gtern, die den Vorschriften des ADR nicht unterliegen, zusammengepackt werden.

Beim Zusammenpacken von Gtern nach dieser Vorschrift ist eine mgliche nderung der Klassifizierung der Versandstcke gem Unterabschnitt 2.2.1.1 zu beachten.

Fr die Bezeichnung der Gter im Befrderungspapier siehe Absatz 5.4.1.2.1 b).